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   OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07 (https://dejure.org/2009,30723)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2009 - 62 PV 4.07 (https://dejure.org/2009,30723)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2009 - 62 PV 4.07 (https://dejure.org/2009,30723)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07
    Zwar kann der Arbeitgeber auch außerhalb einer Vereinbarung nach den §§ 6 ff. TVöD Überstunden anordnen, aber nur mit vorheriger Zustimmung des Personalrats (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2001 - BVerwG 6 P 12.00 -, Juris Rn. 50 und vom 30. Juni 2005 - BVerwG 6 P 9.04 -, Juris Rn. 19 ff.) und einem finanziellen Ausgleich anstelle eines Freizeitausgleichs, soweit die Überstunden nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden (vgl. § 7 Abs. 7 TVöD).

    Dieses Ergebnis entspricht der oben bereits angesprochenen und vom Senat geteilten Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Entscheidung des Dienststellenleiters darüber, ob und in welchem Umfang und zu welchen Zeiten Mehrarbeit oder Überstunden zu leisten sind, der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG unterliegt (vgl. Beschluss vom 30. Juni 2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07
    Maßgebend für die Kompetenzverteilung ist das Subsidiaritätsprinzip, nach dem die Stufenvertretung nur dann "an Stelle" des Personalrats zu beteiligen ist, wenn die Dienststelle nicht zur Entscheidung befugt ist und deshalb eine Beteiligung des dort bestehenden Personalrats ausscheidet (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. August 1996 - BVerwG 6 P 29.93 -, Juris Rn. 36, vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 10.90 -, Juris Rn. 9, vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 -, Juris Rn. 24 f. und vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 21.90 -, Juris Rn. 40 ff.).

    Personalvertretungsrechtliche Beteiligungsrechte bleiben nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, von Weisungen unberührt, weil sie die Zuständigkeiten der Dienststellen nicht verlagern, sondern nur deren Wahrnehmung beeinflussen (vgl. Beschluss vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 21.90 -, a.a.O., Rn. 41, m.w.N., vgl. auch Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 11. Aufl., Rn. 5b zu § 82; Richardi u.a., a.a.O., Rn. 9 zu § 82).

  • BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91

    Anforderungen an das Bestehen einer "Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung"

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07
    Maßgebend für die Kompetenzverteilung ist das Subsidiaritätsprinzip, nach dem die Stufenvertretung nur dann "an Stelle" des Personalrats zu beteiligen ist, wenn die Dienststelle nicht zur Entscheidung befugt ist und deshalb eine Beteiligung des dort bestehenden Personalrats ausscheidet (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. August 1996 - BVerwG 6 P 29.93 -, Juris Rn. 36, vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 10.90 -, Juris Rn. 9, vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 -, Juris Rn. 24 f. und vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 21.90 -, Juris Rn. 40 ff.).

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn dem Leiter der nachgeordneten Dienststelle aufgrund einer unmittelbar gestaltenden Anordnung einer vorgesetzten Dienststelle kein eigener Regelungsspielraum verbliebe (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 -, Juris Rn. 25; vgl. auch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 1996 - 2 AZR 5/96 -, Juris Rn. 17).

  • BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01

    Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07
    Das ergibt sich auch aus dem Zweck der Mitbestimmungsvorschrift, der darin besteht, dass die Beschäftigten ihre Interessen an der Festlegung von Beginn und Ende sowie Lage und Dauer der täglichen Arbeitszeit und damit zugleich an der Festlegung der Freizeit für die Gestaltung ihres Privatlebens sollen zur Geltung bringen können (im einzelnen vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. August 2002 - BVerwG 6 P 17.01 -, Juris Rn. 13).
  • BVerwG, 03.12.2001 - 6 P 12.00

    Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07
    Zwar kann der Arbeitgeber auch außerhalb einer Vereinbarung nach den §§ 6 ff. TVöD Überstunden anordnen, aber nur mit vorheriger Zustimmung des Personalrats (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2001 - BVerwG 6 P 12.00 -, Juris Rn. 50 und vom 30. Juni 2005 - BVerwG 6 P 9.04 -, Juris Rn. 19 ff.) und einem finanziellen Ausgleich anstelle eines Freizeitausgleichs, soweit die Überstunden nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden (vgl. § 7 Abs. 7 TVöD).
  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 P 6.94

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmungsrechte bei umsetzungsbedürftigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07
    Denn mitbestimmungspflichtige Maßnahmen sind nur diejenigen Handlungen und Entscheidungen des Dienststellenleiters, die einen der gesetzlich vorgesehenen Mitbestimmungstatbestände betreffen und den Rechtsstand des oder der Beschäftigten berühren (vgl. (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1996 - BVerwG 6 P 6.94 -, Juris Rn. 16).
  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 21.89

    Aufhebung einer dienstlichen Anordnung - Mitbestimmung des Personalrates -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07
    Im Unterschied zu der vom Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG unzweifelhaft erfassten gleitenden Arbeitszeit (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 21.89 -, Juris Rn. 25 f.), bei der der Beschäftigte autonom entscheidet, wie er seine Arbeitszeit innerhalb der Gleitzeiten unter Beachtung der Kernzeiten verteilt, entscheidet beim Arbeitszeitkorridor der Arbeitgeber innerhalb des Korridors autonom, wie viele Stunden der Beschäftigte an bestimmten oder allen Arbeitstagen der Woche über die im Dienstplan festgelegte Wochenarbeitszeit hinaus arbeitet.
  • BVerwG, 07.08.1996 - 6 P 29.93

    Personalvertretungsrecht - Beteiligungsbefugnis des Personalrats,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07
    Maßgebend für die Kompetenzverteilung ist das Subsidiaritätsprinzip, nach dem die Stufenvertretung nur dann "an Stelle" des Personalrats zu beteiligen ist, wenn die Dienststelle nicht zur Entscheidung befugt ist und deshalb eine Beteiligung des dort bestehenden Personalrats ausscheidet (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. August 1996 - BVerwG 6 P 29.93 -, Juris Rn. 36, vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 10.90 -, Juris Rn. 9, vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 -, Juris Rn. 24 f. und vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 21.90 -, Juris Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90

    Nichtbetrieben des Mitbestimmungsverfahrens - Initiativantrag der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07
    Maßgebend für die Kompetenzverteilung ist das Subsidiaritätsprinzip, nach dem die Stufenvertretung nur dann "an Stelle" des Personalrats zu beteiligen ist, wenn die Dienststelle nicht zur Entscheidung befugt ist und deshalb eine Beteiligung des dort bestehenden Personalrats ausscheidet (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. August 1996 - BVerwG 6 P 29.93 -, Juris Rn. 36, vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 10.90 -, Juris Rn. 9, vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 -, Juris Rn. 24 f. und vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 21.90 -, Juris Rn. 40 ff.).
  • BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 5/96

    Personalratsbeteiligung nach Dienststellenschließung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07
    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn dem Leiter der nachgeordneten Dienststelle aufgrund einer unmittelbar gestaltenden Anordnung einer vorgesetzten Dienststelle kein eigener Regelungsspielraum verbliebe (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 -, Juris Rn. 25; vgl. auch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 1996 - 2 AZR 5/96 -, Juris Rn. 17).
  • BVerwG, 23.10.1992 - 6 PB 15.92

    Ausgestaltung der Möglichkeit der unmittelbaren Regelung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17

    Mitbestimmung bei der Aufstellung von Krankenhausdienstplänen; Berücksichtigung

    Auch Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit unterliegen danach der Mitbestimmung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.04.2009 - 62 PV 4.07 -, Juris m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 23.11.2020 - PL 11 K 2474/20

    Corona-Pandemie; Schichtzeitenregelung 12-Stunden-Schichten; Gesetzes- und

    Auch Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit unterliegen danach der Mitbestimmung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.04.2009 - 62 PV 4.07 - juris m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 6.15

    Mitbestimmung; Einstellung; studentische Hilfskraft; Ausschreibung; Absehen von

    Ein Unterlassen erfüllt diese Voraussetzungen nicht, weil die dienst- oder arbeitsrechtliche Stellung von Beschäftigten nicht berührt wird, es vielmehr bei dem bestehenden Zustand verbleibt (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 2010 - BVerwG 6 PB 12.10 -, juris Rn. 5 m.w.N., und dem folgend Beschluss des 62. Senats des OVG Berlin-Brandenburg vom 23. April 2009 - OVG 62 PV 4.07 -. juris Rn. 32).
  • VG Magdeburg, 29.06.2012 - 11 A 28/11

    Mitbestimmung bei einzelvertraglich gestalteter Einführung eines

    Zur Begründung verweist er auf Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2005 (6 P 9.04) und auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. April 2009 (OVG 62 PV 4.07).

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 23. April 2009, OVG 62 PV 4.07, veröffentlicht in juris) hat entschieden, dass Arbeitszeitkonten in Verbindung mit Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit den Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG erfüllen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 61 PV 3.11

    Einstweilige Verfügung; (Gesamt-)Personalrat; Mitbestimmungsrecht; automatisierte

    Es handelt sich hierbei um eine vorweggenommene Beteiligung des Personalrates für alle zukünftigen Fälle (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 -, juris Rn. 32; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. April 2009 - OVG 62 PV 4.07 -, juris Rn. 41).
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